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Ein lächelnder Bäckereimitarbeiter reicht einem Kunden eine Papiertüte, während ein weiterer Mitarbeiter neben ihm steht. Im Hintergrund sind Brote in Regalen ausgestellt. Der Text lautet: „MEHRWERTSTEUER ANPASSUNG“, „Mehrwertsteuersenkung“ und „BACK KUNST SEIT 1970“.

Mehrwertsteueranpassung bei ausgewählten Grundnahrungsmitteln

Senkung des Mehrwertsteuersatzes für ausgewählte Grundnahrungsmittel.

Ab 1. Juli 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % gesenkt.

Die Bundesregierung hat die Steuersenkung beschlossen, um die Bevölkerung gezielt zu entlasten und die Inflation im Lebensmittelbereich zu dämpfen.

Ein grüner Kreis mit einem groben, handgezeichneten schwarzen Umriss zeigt in der Mitte einen weißen Kleinbuchstaben „i“, der auf hellgrauem Hintergrund Informationen zur Mehrwertsteuersenkung symbolisiert.

Gute Nachrichten für den täglichen Einkauf:

Ein gelbes Ausrufezeichen in einem Kreis ist von Abbildungen von Brot, Nüssen, Eiern, einem Croissant, einem Keks, einem Apfel und einer Flasche umgeben, um auf häufige Lebensmittelallergene hinzuweisen und das Bewusstsein dafür zu schärfen – ergänzt durch Informationen zur Mehrwertsteuersenkung.

Die Anpassung betrifft ausgewählte Produkte des täglichen Bedarfs, darunter viele Brot- und Gebäcksorten sowie weitere Lebensmittel wie Milch, Butter, Eier, Joghurt, Äpfel oder Mehl.

Für unsere Kundinnen und Kunden ändert sich beim Einkauf nichts: Die Produkte werden wie gewohnt an der Kassa boniert. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird automatisch berücksichtigt und am Kassabon ausgewiesen.

Bitte beachten Sie: Bei konsumierten Produkten im Kaffeehaus sowie bei kombinierten Produkten oder Imbissen können weiterhin andere Steuersätze gelten.

Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: kundenservice@stroeck.at

Abstraktes Muster aus beigen und gelben Pinselstrichen und Formen, die in einer horizontalen Linie verstreut sind und an stilisiertes Gras oder Pflanzen auf weißem Hintergrund erinnern.