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Hinweisgeberschutz

Die Bäckerei Ströck nimmt etwaige Verstöße gegen Gesetze und Regelungen in unserem Unternehmen sehr ernst. Um etwaige Unstimmigkeiten zu verhindern oder frühestmöglich zu erkennen, haben wir ein Meldesystem gemäß der „Zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ eingerichtet.

Unter hinweisgeberschutz@stroeck.at können Sie Missstände, die Ihnen in oder im Zusammenhang mit unserem Unternehmen aufgefallen sind, melden. Dabei kann es sich entweder um Verstöße gegen europäisches oder österreichisches Recht handeln.

Um einen neutrale, vertraulichen und professionellen Umgang mit den Informationen zu gewährleisten, arbeiten wir mit einer externen Rechtsanwaltskanzlei zusammen, welche bereits von Gesetzes wegen und durch ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege die Gewähr zur Vertraulichkeit der Information sowie Ihrer Identität und Unabhängigkeit sowie die notwendige Sachkunde bieten. Die Mailadresse können Sie unabhängig von Ihrer Position oder Beziehung zu unserem Unternehmen verwenden.

Soweit Sie Wert auf Anonymität legen, achten Sie bitte darauf, die E-Mail nicht von einer unternehmensinternen Mailadresse zu versenden.

Innerhalb von sieben Tagen werden Sie eine Eingangsbestätigung erhalten. Anschließend werden Sie über weitere Maßnahmen innerhalb von weiteren drei Monaten informiert. Neben unserem Meldeportal besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung bei einer zuständigen öffentlichen Meldestelle.